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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mit diesem Gesetz will der Staat Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Sonnenlicht, Wasserkraft, Windkraft, Geothermie und Biomasse fördern. Der Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll damit bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöht werden.

Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber dazu, den Strom aus solchen Anlagen abzunehmen und 20 Jahre lang nach den im Gesetz vorgegebenen Preisen zu vergüten. Die genaue Höhe der Einspeise-Vergütung ist abhängig von Art der Energiequelle sowie von der Größe und Art der jeweiligen Anlage.

Sie vermindert sich - für neu in Betrieb genommene Anlagen - jährlich um 5 Prozent. Wer als Hausbesitzer erst in den kommenden Jahren eine Windkraft- oder Photovoltaik-Anlage errichtet, erhält für die Laufzeit eine geringere Grundvergütung als Anlagen-Betreiber aus früheren Jahren.

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